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Maschinensicherheit gemäß BetrSichV §14


Fachgerechte Nachlaufmessung Ihrer Lichtschranken

Sie brauchen Unterstützung bei der Wiederholungs- oder Erstinbetriebnahme-Prüfung von Lichtschranken oder anderen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)? Dann ist A. Hock der richtige Ansprechpartner! Wir bieten Ihnen fachgerechte Nachlaufmessungen und durchgängige Lösungen für optimale Maschinensicherheit an.

Unsere Leistungen:

  • qualifizierte Überprüfung von BWS im Zusammenwirken mit der Maschinensteuerung bei Erstinbetriebnahmen und Wiederholungsprüfungen
  • Durchführung von Nachlaufmessungen mit modernsten Messgeräten
  • sorgfältige Kontrolle des ordnungsgemäßen Anbaus der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen
  • Erstellung eines Abnahmeprotokolls individuell für jede Anlage
  • Funktionstest der bewegungslos wirkenden Schutzeinrichtung

Wir prüfen herstellerunabhängig alle Schutzeinrichtungen:

 

Was sind berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS)?

Lichtvorhänge, Lichtschranken, Lichtgitter und Sicherheits-Laserscanner:  Dies sind Beispiele für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen. Sie versprechen zuverlässigen Schutz für Mensch und Maschine. Ihre Funktionsweise: Sobald ein Gegenstand im Erfassungsfeld erkannt wird, erzeugt die Einrichtung ein Stoppsignal. Der Betrieb der Maschine bleibt so lange eingestellt, bis das Objekt entfernt wurde.

Die BWS sind für eine Vielzahl von Einsatzbereichen geeignet: in der Industrie, Luftfahrt und Medizin, beim Militär wie auch im Verkehrswesen. Dabei halten sie den anspruchsvollsten Umgebungsbedingungen stand.

Warum ist eine Prüfung von BWS notwendig?

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verlangt regelmäßige Prüfungen der Produktions- und Fertigungsanlagen. Gemäß der BetrSichV hat ein Unternehmer sicherzustellen, dass Arbeitsmittelprüfungen nach § 14 vorgenommen werden. Es gilt, sich erstmalig bzw. wiederholt von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Arbeitsmittel zu überzeugen.

Wer kann diese Sicherheitsprüfung durchführen?

Sicherheitsprüfungen von Lichtschranken und anderen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen erfordern eine befähigte Person, die laut Betriebssicherheitsverordnung

  • eine technische Berufsausbildung,
  • eine mindestens einjährige Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Anlagen,
  • sowie ständige Weiterbildung und einschlägige Qualifikation nachweisen muss.

Daher besuchen unsere Techniker regelmäßig Schulungen bei TÜV Süd sowie bei verschiedenen Herstellern von Sicherheitsgeräten. So können wir gewährleisten, dass Ihre Produkte professionell geprüft, gewartet und repariert werden.

Sie haben Interesse an einer fachgerechten Nachlaufmessung?

Wir machen Ihnen gerne ein kostenloses Pauschalangebot!

 

Ingo Keil

Ingo Keil

Technischer Vertrieb

Ich bin im Außendienst-Einsatz für Sicherheitsabnahmen. Mit meiner Expertise unterstütze ich Sie gerne im Bereich der Brennersteuerungen und Flammenüberwachung sowie bei der Auslegung von Druck- & Temperaturmesstechnik.

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